Dienstleistungen in unserer Tätigkeit
ergeben sich aus den vom Gericht zugeweisenen Aufgabenkreisen.
Etwa ein Drittel unserer Arbeit ist reine Schreibtischtätigkeit, ein weiteres Drittel nimmt das Gespräch mit den Klienten im Büro ein.
Im Büro lassen sich die Aufgabenkreise der vermögenssorge wie auch der Vertretung vor Behörden am sinnvollsten erledigen. Hier werden aber auch die anfallende Korrespondenz mit den Gerichten wie auch die Jahresberichte und -abrechnungen erledigt.